Skip to main content

Besondere Verkaufsbedingungen

Besondere Verkaufsbedingungen der SPL AURAY CARNAC QUIBERON TOURISME.

OFFICE DE TOURISME BAIE DE QUIBERON LE GRAND SOUFFLE am 12. Februar 2024.

Gemäß Artikel R211.4 des Tourismusgesetzes haben die vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB)
die Aufgabe, die Kunden der SPL AURAY CARNAC QUIBERON TOURISME - OFFICE DE TOURISME BAIE DE
QUIBERON mit Sitz in 31 avenue de l'océan, 56340 Plouharnel, vor der Unterzeichnung des Vertrags über die in dem genannten Artikel vorgesehenen Informationen zu informieren. Gemäß Artikel L211.9 des Tourismusgesetzes sind diese vorvertraglichen Informationen integraler Bestandteil des Vertrags und können nur im Rahmen einer ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung geändert werden. Diese CPV können vom Fremdenverkehrsamt jederzeit geändert und aktualisiert werden. Die anwendbaren CPV sind die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen CPV. Die vorliegenden CPV werden dem Kunden bei der Buchung einer Leistung bei der Touristeninformation mitgeteilt und können auf der Website www.baiedequiberon.bzh eingesehen und heruntergeladen werden.


1. Zustandekommen des Vertrags

1.1 Allgemeine Bestimmungen

Die Buchung einer der vom Fremdenverkehrsamt angebotenen touristischen Dienstleistungen (Unterkünfte, Transporte, Aufenthalte, Tagesausflüge
, Führungen, Eintrittskarten, Freizeit- oder Sportaktivitäten...) setzt die vorbehaltlose Annahme der Bestimmungen unserer Besonderen Verkaufsbedingungen durch den Einzel- oder Gruppenkunden voraus.

Beim Kauf von Leistungen über die Internetseite www.baiedequiberon.bzh wird die Bestellung direkt vom Kunden abgeschlossen und der Vertrag automatisch generiert; die Zahlung stellt die endgültige und vollständige Begleichung des Tarifs der bestellten Leistung(en) dar.

1.2 Zustandekommen des Vertrags für Aufenthalte mit Unterkunft

Jede Buchungsanfrage wird dem Fremdenverkehrsamt entweder per E-Mail an
n.ledain@baiedequiberon.bzh oder per Post an SPL AURAY CARNAC QUIBERON TOURISME - OFFICE DE TOURISME BAIE DE QUIBERON - 31 avenue de l'Océan - 56340 PLOUHARNEL oder am Schalter eines der Touristeninformationsbüros des Fremdenverkehrsamtes mitgeteilt und gilt erst ab dem Zeitpunkt als verbindlich, zu dem :

  • einerseits nach Erhalt des ausgefüllten und datierten Vertrags oder Vorschlags, vorbehaltlich der Bestätigung
    durch das Fremdenverkehrsamt unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit, der verfügbaren Plätze und gegebenenfalls einer
    Mindestteilnehmerzahl. Die Elemente des Vertrags oder Vorschlags, die sich auf die besonderen Wünsche des Kunden beziehen, haben Vorrang vor denjenigen, die in den vorliegenden CPV enthalten sind, unbeschadet der geltenden Texte;
  • und andererseits dem Erhalt des Restbetrags für alle Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Beginn der Leistung erfolgen, oder einer Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages der Leistungen in den anderen Fällen.
1.3 Zustandekommen des Vertrags für den Kartenverkauf

Jede Buchungsanfrage wird dem Fremdenverkehrsamt entweder per E-Mail an
accueil@baiedequiberon.bzh oder per Post an SPL AURAY CARNAC QUIBERON TOURISME - OFFICE DE TOURISME BAIE DE QUIBERON - 31 avenue de l'Océan - 56340 PLOUHARNEL oder am Schalter eines der Touristeninformationsbüros des Fremdenverkehrsamtes mitgeteilt und gilt erst ab dem Zeitpunkt als verbindlich, zu dem :

  • der Bestätigung durch das Fremdenverkehrsamt unter Vorbehalt der technischen Machbarkeit, der verfügbaren Plätze und gegebenenfalls einer Mindestteilnehmerzahl. Die Elemente des Vertrags oder Vorschlags, die sich auf die besonderen Wünsche des Kunden beziehen, haben Vorrang vor denjenigen, die in den vorliegenden CPV enthalten sind, unbeschadet der geltenden Texte;
  • und andererseits des Eingangs der Zahlung des Gesamtbetrages der Leistungen.

2. Bedingungen für die Erbringung der Leistungen

Für alle vom Fremdenverkehrsamt verkauften Leistungen können aufgrund ihrer Art bestimmte Änderungen
vom Fremdenverkehrsamt unter den in Artikel 7.2 der vorliegenden Bedingungen festgelegten Bedingungen vorgenommen werden.
Da diese Leistungen zeitlich begrenzt sind, können sie nach dem Fälligkeitsdatum der Leistung in keinem Fall verlängert werden. Der Kunde muss am angegebenen Tag und zu den im Buchungsvertrag genannten Zeiten erscheinen und gegebenenfalls mit dem Voucher ausgestattet sein, der dem Anbieter unbedingt auszuhändigen ist.

In manchen Fällen und für bestimmte Leistungen ist eine Pflichtausrüstung erforderlich (Kleidung, Schuhe, Ausrüstung, Sonnenschutz...) oder wird sogar bereitgestellt, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten und den Gesundheitsnormen zu genügen. Einige Leistungen erfordern eine gute körperliche Eignung und sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder schwangere Frauen sogar unzugänglich (lange Spaziergänge/Distanzen, Höhenunterschiede, Böden - Wege, Pflastersteine, Stufen ...), die jeder Kunde selbst einschätzen muss. Falls Sie Zweifel an Ihren körperlichen Fähigkeiten haben, empfehlen wir Ihnen, sich vorab mit dem Tourismusbüro in Verbindung zu setzen, um mehr Informationen über die Leistungen zu erhalten, die Ihrer Kondition/körperlichen Fähigkeit entsprechen.

Darüber hinaus muss sich jeder Teilnehmer an die Vorsichts- und Verkehrsregeln halten und die Ratschläge des
Anbieters, des Reiseleiters oder des Begleiters während der gesamten Dauer der Leistung befolgen. Das Fremdenverkehrsamt kann
ausnahmsweise gezwungen sein, eine Besichtigung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Diese Entscheidung wird dem Kunden gemäß den Bedingungen von Artikel 6.2 dieser CPV mitgeteilt. Im Falle einer Stornierung werden die Zahlungen dem Kunden ohne weitere Entschädigung vollständig zurückerstattet. Alle Kosten, die dem Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten.

2.1 Für Aufenthalte mit Unterkunft

Die in einer Pauschalreise enthaltenen Unterkunftsleistungen werden nach der Anzahl der Nächte (Übernachtungen) berechnet. Die Preise
beinhalten die Zimmermiete und das Frühstück, oder die Halbpension, oder die Vollpension. Die in der Pauschale enthaltenen Dienstleistungen oder Leistungen sind auf der Produktkarte unserer Website oder in unseren verschiedenen Broschüren für jede Leistung angegeben. Sofern vertraglich nicht anders angegeben, beinhalten sie nicht die Getränke zu den Mahlzeiten und andere eventuelle Zuschläge.

Wenn ein Gast ein Zimmer, das für die Unterbringung von zwei Personen vorgesehen ist, allein belegt, kann ihm ein Zuschlag mit der Bezeichnung "Einzelzimmerzuschlag" in Rechnung gestellt werden. Bei der Buchung einer Unterkunft wird dem Kunden dringend empfohlen, die Unterkunft direkt über seine Ankunftszeit zu informieren.

2.2 Für den Ticketverkauf

Für die im Rahmen der Verfügbarkeit bestellten Eintrittskarten (Plätze, Eintritte, Teilnehmer...) können diese auf Wunsch des Kunden an die vom Nutzer bei der Bestellung angegebene Lieferadresse entweder per E-Mail oder per Post innerhalb von 48 Stunden nach der Bestellung zum Preis der geltenden Versandkosten versandt werden, wenn der Kunde keine Möglichkeit hat, die Karten im Tourismusbüro abzuholen. Die bei der Bestellung und/oder im Vertrag angegebenen Lieferfristen sind durchschnittliche Fristen, die den Bearbeitungsfristen und der Lieferung nach Frankreich (Kontinentaleuropa) oder ins Ausland entsprechen. Sollte die Lieferung der Tickets aufgrund eines Fehlers des Nutzers bei der Eingabe seiner Daten oder aufgrund der Tatsache, dass der Nutzer keine Angaben zum Vorhandensein einer Gegensprechanlage oder eines Digicodes gemacht hat, unmöglich sein, können weder der/die betreffende(n) Anbieter noch das Fremdenverkehrsamt dafür haftbar gemacht werden.

2.3 Für die Buchung von Führungen oder anderen Ausflügen oder Naturwanderungen, die mit allen Mitteln (Reiten, Radfahren, Wandern...) durchgeführt werden, und anderen Freizeit- oder Sportaktivitäten.

Jeder Teilnehmer muss sich einige Minuten vor Beginn der Leistung am Treffpunkt
einfinden, wie auf dem Vertrag und/oder Voucher angegeben. Kommt ein Teilnehmer zu spät, beginnt der Anbieter die Leistung trotzdem zur vereinbarten Zeit, und die Leistung bleibt fällig und kann nicht erstattet werden. Die Kinder stehen unter der alleinigen Verantwortung der Eltern. Praktische Informationen wie die Ausrüstung oder das Material, das für die Teilnahme an der Leistung mitzubringen ist, werden dem Kunden zum Zeitpunkt des Kaufs am Schalter mündlich und auf dem ihm ausgehändigten Gutschein mitgeteilt.

2.4 Gruppen

Bei geführten Besichtigungen werden der Treffpunkt und die maximale Teilnehmerzahl im Vertrag festgelegt, es sei denn, mit dem Fremdenverkehrsamt wurden besondere abweichende Vereinbarungen getroffen. Da die verschiedenen vom Fremdenverkehrsamt angebotenen Führungen nicht denselben Einschränkungen unterliegen, kann die maximale Gruppengröße variieren. Je nach Leistung wird in einer Vertragsklausel die maximale Größe der einzelnen Gruppen und die Anzahl der anwesenden Fremdenführer festgelegt. Sollte die Gruppengröße nicht so groß sein wie ursprünglich geplant, muss der/die zusätzliche(n) Führer spätestens zwei Wochen vor dem Besuch abgesagt werden. Andernfalls werden der/die zusätzliche(n) Führer in Rechnung gestellt.


3. Widerruf

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nicht für Leistungen in Form von Unterkunft, Transport, Verpflegung,
Freizeitaktivitäten (Eintrittskarten, Führungen...), die gemäß
Artikel L121-21-8, 12° des Verbraucherschutzgesetzes zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden.


4. Preise

Alle Preise sind in Euro und inklusive Mehrwertsteuer oder gemäß der Sonderregelung für Reisebüros angegeben. Sofern in einer im Vertrag bestätigten Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind im Preis nicht enthalten: Ausgaben persönlicher Art, Versicherungen, fakultative oder optionale Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten sind. Preiserhöhungen sind nur möglich, wenn sie die direkte Folge einer Preisentwicklung bei der Personenbeförderung sind, die sich aus den Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen ergibt. Das Fremdenverkehrsamt wird dem Kunden die Preisanpassung spätestens 20 Tage vor Beginn der Leistung auf einem dauerhaften Datenträger nachweisen.


5. Zahlung

Jede Buchung ist Gegenstand der Zahlung des gesamten Leistungspreises oder einer Anzahlung und einer Restzahlung, die 30 Tage vor Beginn der Leistung zu leisten ist, je nach Art der gebuchten Leistung, wie im Vertrag angegeben. Bei Leistungen, für die eine Anzahlung und eine Restzahlung weniger als 30 Tage vor Beginn der Leistung geleistet werden, ist die gesamte Leistung bei der Buchung zu zahlen. Die Zahlung erfolgt in Euro, in den Büros des Fremdenverkehrsamtes innerhalb der in den Artikeln L112-6 und D112-3 des Währungs- und Finanzgesetzes vorgesehenen Grenzen, per Scheck: ausgestellt auf SPL AURAY CARNAC QUIBERON TOURISME - OFFICE DE TOURISME BAIE DE QUIBERON (eine Fotokopie des Reisepasses oder des nationalen Personalausweises kann verlangt werden), oder in bar oder per Banküberweisung oder per Bankkarte oder per VAD in den Büros des Fremdenverkehrsamtes. Das Fremdenverkehrsamt wird dem Kunden nach der vollständigen Bestätigung der Anmeldung eine Rechnung gemäß der geltenden Gesetzgebung zustellen.


6. Bedingungen für die Stornierung

6.1 Aus Gründen des Kunden

Gemäß Artikel L. 211-14, I des Tourismusgesetzes kann der Kunde den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistung auflösen, sofern er das folgende Verfahren und die folgenden Rückerstattungsbedingungen einhält:

6.1.1 Bei Aufenthalten mit Unterbringung :

- Jede teilweise oder vollständige Stornierung muss per E-Mail an n.ledain@baiedequiberon.bzh telefonisch, am Schalter eines der Touristeninformationsbüros oder per Einschreiben mit Rückschein an SPL AURAY CARNAC QUIBERON TOURISME - OFFICE DE TOURISME BAIE DE QUIBERON - 31, avenue de l'océan 56340 Plouharnel mitgeteilt werden.

- Die Stornierungsgebühren für die Leistungen werden wie folgt festgelegt:

  • Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn der Leistung: 10 % des Preises inkl. MwSt. der Leistung,
  • Stornierung zwischen 21 und 30 Tagen vor Beginn der Leistung: 25% des Preises inkl. MwSt. der Leistung,
  • Stornierung zwischen 8 und 20 Tagen vor Beginn der Leistung: 50% des Preises inkl. MwSt. der Leistung,
  • Stornierung zwischen 7 und 2 Tagen vor Beginn der Leistung: 75% des Preises inkl. MwSt. der Leistung,
  • Stornierung weniger als 2 Tage vor Beginn der Leistung: 100% des Preises inkl. MwSt. der Leistung.

6.1.2 Für den Kartenverkauf :

- Jede teilweise oder vollständige Stornierung muss per E-Mail mitgeteilt werden an. accueil@baiedequiberon.bzh per Telefon unter 02 44 84 56 56, am Schalter eines der Touristeninformationsbüros oder per Einschreiben mit Rückschein an SPL AURAY CARNAC QUIBERON TOURISME - OFFICE DE TOURISME BAIE DE QUIBERON - 31 avenue de l'Océan, 56340 Plouharnel.

Im Falle einer Stornierung erfolgt keine Rückerstattung durch das Touristeninformationsbüro, außer bei Krankheit oder Tod eines Teilnehmers mit ärztlichem Attest. In diesen Fällen erfolgt die Rückerstattung in voller Höhe.

Für See-, Freizeit-, Transport- und Showleistungen, die im Namen des Anbieters verkauft werden, gelten die Stornierungsbedingungen des Anbieters, und in diesem Fall wird die Rückerstattung von diesem Anbieter vorgenommen. Diese Bedingungen sind auf der Internetseite des Anbieters zu finden, die auf dem beim Kauf ausgehändigten Gutschein angegeben ist.

Wenn möglich, wird dem Kunden eine Terminverschiebung für dieselbe Leistung angeboten, wobei je nach gewünschtem Verschiebungszeitraum gegebenenfalls ein Aufschlag erhoben wird.

Eine Teilstornierung entspricht einer Reduzierung einer der Komponenten der Leistung. Die Pro-rata-Regel wird
auf der Grundlage der oben vorgesehenen Entschädigungsmodalitäten angewandt. Bei Abbruch der Leistung durch den Kunden wird außer im Falle höherer Gewalt keine Rückerstattung vorgenommen. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn eine gütliche Einigung erzielt wird, die darauf abzielt, dass der Kunde eine vom Fremdenverkehrsamt vorgeschlagene Ersatzleistung akzeptiert.

6.1.3 Für Tickets, die auf der Website des Fremdenverkehrsamtes gekauft wurden

Für maritime und Freizeit-, Transport- und Showleistungen sind die Tickets weder änderbar noch rückerstattbar, außer im Falle höherer Gewalt gemäß 6.3 dieser CPV.

6.2 Durch das Fremdenverkehrsamt.

Gemäß Artikel L211-14, III des Tourismusgesetzes kann das Fremdenverkehrsamt den Vertrag auflösen und dem Kunden die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstatten, ohne dass eine zusätzliche Entschädigung fällig wird, wenn : Die Anzahl der für die touristische Dienstleistung oder die Pauschalreise angemeldeten Personen unterschreitet die im Vertrag angegebene Mindestanzahl und das Fremdenverkehrsamt teilt dem Kunden die Vertragsauflösung innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist mit, spätestens jedoch :

  • 20 Tage vor Beginn der Leistung, falls deren Dauer 6 Tage überschreitet,
  • 7 Tage vor Beginn der Leistung, wenn die Dauer der Leistung zwischen 2 und 6 Tagen beträgt,
  • 48 Stunden vor Beginn der Leistung, wenn die Dauer der Leistung weniger als 2 Tage beträgt.

In den anderen Fällen, in denen das Fremdenverkehrsamt die Leistung vor Beginn der Leistung storniert, wird dem Kunden, ohne
Rechtsmittel zur Wiedergutmachung eventuell erlittener Schäden vorwegzunehmen, innerhalb der in 6.4 genannten Frist und ohne Strafzahlung der gezahlte Betrag zurückerstattet. Darüber hinaus erhält er eine Entschädigung, die mindestens dem Betrag entspricht, den er
hätte zahlen müssen, wenn er die Buchung bis zu diesem Zeitpunkt storniert hätte.

In jedem Fall gelten die Bestimmungen von 6.1 und 6.2 nicht, wenn eine gütliche oder vertragliche Einigung zwischen den Parteien erzielt wird. Diese Vereinbarung wird dann schriftlich formalisiert.

6.3 Höhere Gewalt

Der Kunde und das Fremdenverkehrsamt haben das Recht, den Vertrag vor Beginn der Leistung ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr aufzulösen, wenn eine Stornierung oder Änderung aufgrund höherer Gewalt erforderlich ist, wie z. B. - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - das Auftreten einer Naturkatastrophe, eines Wetterereignisses mit oder ohne behördliche Anordnung, bei dem der Kapitän beschließt, den Hafen aus Sicherheitsgründen für die Passagiere nicht zu verlassen, eine Gesundheitskrise, einen bewaffneten Konflikt, einen Arbeitskonflikt, eine zwingende Anordnung der öffentlichen Hand (z. B. eine nationale Verordnung oder ein Erlass der Präfektur), eine Transportstörung oder einen Betriebsunfall annehmen - d. h. das Eintreten eines unvorhersehbaren, vom Willen unabhängigen Ereignisses, das trotz aller Bemühungen, ihm zu widerstehen, nicht überwunden werden kann.

Die Partei, die sich auf höhere Gewalt im Zusammenhang mit einem der oben genannten Ereignisse beruft, muss die andere Partei so schnell wie möglich mit allen Mitteln in klarer, verständlicher und offensichtlicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger davon in Kenntnis setzen. Die Parteien können sich nach Möglichkeit vor der Leistungserbringung abstimmen, um in gutem Glauben zu prüfen, ob der Vertrag fortgesetzt oder beendet werden soll. Die Partei, die durch die Nichterfüllung der Verpflichtung, die durch das betreffende Ereignis verhindert wurde, geschädigt wurde, hat das Recht, die Leistung fristlos zu kündigen. In Anwendung von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

6.4 Rückerstattung bei Stornierung

Im Falle einer Stornierung und gemäß Artikel R221-10 des Tourismusgesetzes wird das Fremdenverkehrsamt
die gemäß Artikel L. 211-14 II und III erforderlichen Rückerstattungen vornehmen oder gemäß Artikel L. 211-14 I alle vom Reisenden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen abzüglich der angemessenen Auflösungskosten zurückerstatten. Diese Rückerstattungen an den Reisenden erfolgen so schnell wie möglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach der Vertragsauflösung. Im Falle eines Abbruchs des Aufenthalts durch den Kunden werden keine Rückerstattungen vorgenommen.

Für See-, Freizeit-, Transport- und Showleistungen, die im Namen des Anbieters verkauft werden, gelten die Stornierungsbedingungen des Anbieters und in diesem Fall wird die Rückerstattung von diesem Anbieter vorgenommen. Diese Bedingungen sind auf der Internetseite des Anbieters zu finden, die auf dem beim Kauf ausgehändigten Gutschein angegeben ist.


7. Änderungen

7.1 Änderungen durch den Kunden

7.1.1 Aufenthalte mit Verpflegung und/oder Unterkunft

Für den Teil "Aufenthalte mit Unterbringung"
Änderungswünsche vor Beginn der Leistung müssen per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden
n.ledain@baiedequiberon.bzh . Jede Änderung muss vorab vom Fremdenverkehrsamt genehmigt werden.
Da jede Anfrage individuell behandelt wird, steht das Fremdenverkehrsamt dem Kunden zur Verfügung, um Vertragsänderungen oder Anfragen nach zusätzlichen Leistungen zu prüfen.
Für den Teil der Gruppe, der eine Leistung "mit Verpflegung" umfasst, werden Änderungen nicht später als 7 Tage vor dem Datum der Mahlzeit(en) akzeptiert.

7.1.2 Tickets, die nicht über die Internetseite des Fremdenverkehrsamtes erworben werden, müssen spätestens 48 Stunden vor Beginn der Leistung geändert werden und per E-Mail an
gesendet werden. accueil@baiedequiberon.bzh. Jede Änderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fremdenverkehrsamtes und wird pauschal mit 2 € pro zahlender Person berechnet. Da jede Anfrage individuell behandelt wird, steht das Fremdenverkehrsamt dem Kunden zur Verfügung, um alle vertraglichen Änderungen oder Anfragen nach zusätzlichen Leistungen zu prüfen.

Für See-, Freizeit-, Transport- und Showleistungen, die im Namen des Anbieters verkauft werden, gelten die Änderungsbedingungen des Anbieters, und in diesem Fall sind die Änderungsanträge bei dem genannten Anbieter zu stellen. Diese Bedingungen sind auf der Website des Anbieters zugänglich, die auf dem beim Kauf ausgehändigten Gutschein vermerkt ist.

7.1.3 Auf der Website des Fremdenverkehrsamtes gekaufte Tickets

Für See- und Freizeitdienstleistungen, Transport und Aufführungen können die Tickets weder geändert noch erstattet werden, außer im Falle höherer Gewalt gemäß 6.3 dieser CPV.

7.2 Änderungen durch das Fremdenverkehrsamt

Gemäß Artikel L211-13 des Tourismusgesetzbuchs kann das Fremdenverkehrsamt vor Beginn der Leistung
einseitig die Vertragsklauseln mit Ausnahme des Preises gemäß Artikel L211-12 des Tourismusgesetzbuchs
Tourismus unter den Bedingungen und nach den Modalitäten des Artikels L211-13 des Tourismusgesetzbuchs ändern. Die Änderung muss geringfügig sein und das Fremdenverkehrsamt muss den Kunden klar, verständlich und deutlich sichtbar auf einem dauerhaften Datenträger darüber informieren:

  1. Über die vorgeschlagenen Änderungen und gegebenenfalls über deren Auswirkungen auf den Preis der Leistung,
  2. Über die angemessene Frist, innerhalb derer er dem Fremdenverkehrsamt seine Entscheidung mitteilen muss,
  3. Über die Folgen, wenn er nicht innerhalb der gesetzten Frist antwortet,
  4. Gegebenenfalls die angebotene alternative Leistung und deren Preis.

Wenn die Vertragsänderungen oder die Ersatzleistung zu einer geringeren Qualität der Reise oder des Aufenthalts oder zu geringeren Kosten führen, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Wenn der Vertrag aufgelöst wird und der Kunde keine alternative Leistung akzeptiert, erstattet das Fremdenverkehrsamt alle vom Kunden geleisteten Zahlungen so schnell wie möglich und in jedem Fall spätestens vierzehn Tage nach Vertragsauflösung zurück, unbeschadet einer Entschädigung gemäß Artikel L 211-17 des Tourismusgesetzes.


8. Verspätung / Überschreitung des Zeitplans

Wenn eine Leistung eine bestimmte Uhrzeit und einen bestimmten Ort für den Beginn der Leistung angibt, muss der Kunde im Falle einer Verspätung das Fremdenverkehrsamt so schnell wie möglich telefonisch unter der auf seinem Gutschein angegebenen Nummer benachrichtigen. Die aufgrund dieser Verspätung nicht in Anspruch genommenen Leistungen bleiben geschuldet und können nicht erstattet werden.


9. Abtretung des Vertrags

Gemäß Artikel L211-11 und R211-7 des Tourismusgesetzes kann der Kunde, solange der Vertrag noch keine Wirkung
hat, spätestens 7 Tage für Gruppen und 12 Stunden für Einzelpersonen vor Beginn der Leistung und auf jede Art und Weise, die eine Empfangsbestätigung ermöglicht, das Fremdenverkehrsamt über die Abtretung des Vertrags an eine andere Person informieren, die alle für diesen Vertrag geltenden Bedingungen erfüllt und die die gleichen Bedingungen wie der ursprüngliche Kunde erfüllt, um die Leistung zu erbringen. Im Falle einer Abtretung haften der Kunde und der Zessionar gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags des Preises sowie für etwaige zusätzliche Kosten, Gebühren oder sonstige Kosten, die durch die Abtretung entstehen. Das Fremdenverkehrsamt informiert über die tatsächlichen Kosten der Abtretung, die nicht unangemessen sein oder die Kosten übersteigen dürfen, die dem Fremdenverkehrsamt aufgrund der Abtretung des Vertrags tatsächlich entstanden sind.


10. Haftung

Das Fremdenverkehrsamt ist der einzige Ansprechpartner des Kunden und haftet ihm gegenüber für die Ausführung der bestellten Leistungen
und die Verpflichtungen, die sich aus diesen Besonderen Geschäftsbedingungen ergeben. Er ist von Rechts wegen für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen von ihm selbst oder von anderen Dienstleistern erbracht werden, und ist verpflichtet, dem Kunden in Schwierigkeiten Hilfe zu leisten.

Das Fremdenverkehrsamt haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Kunden zuzuschreiben sind oder die durch außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände verursacht werden, für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der
bestellten Leistungen in einem Fall höherer Gewalt gemäß der Definition in Artikel 6.3 dieser CPV, durch einen
Dritten, durch eine mangelhafte Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden oder durch ein Verschulden des Kunden.

Der Kunde informiert das Fremdenverkehrsamt so schnell wie möglich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls über jede Nichtkonformität, die bei der Erbringung einer im Vertrag enthaltenen Reisedienstleistung festgestellt wird. Das Fremdenverkehrsamt haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die sich aus der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Website oder der Unterbrechung der Verbindung des Kunden während des Registrierungs-, Buchungs- oder Zahlungsvorgangs ergeben.

Wird eine der Reisedienstleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so behebt das Fremdenverkehrsamt die Vertragswidrigkeit, sofern dies nicht unmöglich ist oder unter Berücksichtigung der Bedeutung der Vertragswidrigkeit und des Werts der betreffenden Reisedienstleistungen unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Wenn das Fremdenverkehrsamt die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist behebt, kann der Kunde die Vertragswidrigkeit selbst beheben und die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen verlangen.


11. Versicherung

Bei der Buchung schlägt das Fremdenverkehrsamt dem Kunden nicht den Abschluss einer Mehrgefahren- oder
Stornierungsversicherung vor, sondern fordert ihn auf, zu überprüfen, ob er diese Garantien anderweitig bei einem Versicherer seiner Wahl genießt, den er
im Falle eines Schadensfalls, der nicht die Haftung des Fremdenverkehrsamtes auslöst, vor oder während der Leistung direkt kontaktieren muss, um das geeignete Verfahren einzuleiten.


12. Schutz der persönlichen Daten

Das Fremdenverkehrsamt kann personenbezogene Daten sammeln, die für die elektronische Bearbeitung
der Anmeldung oder Buchung, für deren Nachverfolgung, für den Versand von Newslettern, Werbeaktionen und Aufforderungen oder im Rahmen von Qualitätsumfragen (per E-Mail, Telefonanruf oder Post) erforderlich sind. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, den Newsletter abzubestellen, indem er entweder auf den dafür vorgesehenen Hyperlink in jeder Mitteilung klickt, eine E-Mail an dpo@baiedequiberon.bzh sendet oder einen Brief an SPL AURAY CARNAC QUIBERON TOURISME - OFFICE DE TOURISME BAIE DE QUIBERON - 31 avenue de l'Océan - 56340 PLOUHARNEL schickt und dabei seine Identität nachweist.

Gemäß der DSGVO hat der Kunde das Recht auf Zugang und Berichtigung, Aktualisierung, Übertragbarkeit und
Löschung der ihn betreffenden Daten bei dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen des Office de tourisme - dpo@baiedequiberon.bzh. Sofern keine gegenteilige Mitteilung des Kunden vorliegt, die mit einer Einschränkung oder einem Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner persönlichen Daten verbunden ist, behält sich das Fremdenverkehrsamt die Möglichkeit vor, diese Informationen zu nutzen, um dem Kunden verschiedene der oben genannten Dokumentationen zukommen zu lassen. Der Kunde hat auch das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen.


13. Geistiges Eigentum / Fotos / Illustrationen

Die in den Broschüren und/oder auf der Website enthaltenen Fotos, Karten und Illustrationen dienen der Veranschaulichung und sind nicht vertraglich bindend. Jede Vervielfältigung oder kommerzielle oder nicht kommerzielle Nutzung dieser Elemente ist strengstens
verboten, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung vor. Ebenfalls verboten ist die wiederholte und systematische Extraktion von geschützten oder nicht geschützten Elementen
der Website www.baiedequiberon.bzh, die dem Fremdenverkehrsamt oder einem seiner Dienstleister oder Lieferanten irgendeinen Schaden zufügt.


14. Archivierung des Vertrags

Jeder mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag, der einer Bestellung mit einem Wert von mehr als 120 Euro (inkl. MwSt.) entspricht, wird vom Fremdenverkehrsamt gemäß den Artikeln L213-1, R213-1 und R213-2 des Verbraucherschutzgesetzes 10 Jahre lang archiviert. Das Fremdenverkehrsamt archiviert diese Informationen und stellt auf Anfrage des Kunden eine Kopie des Vertrags zur Verfügung.


15. Reklamation / Streitigkeit

Die vorliegenden CPV unterliegen dem französischen Recht.

Jede Beschwerde in Bezug auf eine Leistung "Aufenthalt" muss an das Fremdenverkehrsamt per E-Mail: an
n.ledain@baiedequiberon.bzh oder per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 7 Tagen nach Ende der erbrachten Leistung gerichtet werden.

Jede Beschwerde in Bezug auf eine Leistung "Kartenverkauf" muss an das Fremdenverkehrsamt per E-Mail: an
accueil@baiedequiberon.bzh oder per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 7 Tagen nach Ende der erbrachten Leistung gerichtet werden.

Nachdem er sich an die Verkaufsabteilung gewandt hat und wenn die Verkaufsabteilung innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort gibt oder die erhaltene Antwort nicht zufriedenstellend ist, kann sich der Kunde an den Ombudsmann für Tourismus und Reisen wenden(www.mtv.travel).

Jede Streitigkeit, die nicht gütlich beigelegt werden kann, fällt bei einer juristischen Person ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts von Vannes, und im Falle einer natürlichen Person ist das zuständige Gericht gemäß Artikel L.141-5 des Verbraucherschutzgesetzes zuständig.

Informationsformulare :

Pauschalreisen außerhalb der Website

Reisedienstleistungen in jeglicher Form (außerhalb der Website)

Reisedienstleistungen (außer Pauschalreisen) auf beliebigem Wege.


SPL AURAY CARNAC QUIBERON TOURISME- Kapital von 448 800 €
Office de tourisme BAIE DE QUIBERON - 31 avenue de l'Océan - 56340 PLOUHARNEL
Tél. : 02 56 54 81 74 - Registriernummer: IM056170001 - SIRET: 824 753 206 00013
Finanzielle Garantie: Groupama assurance - Crédit & caution - 132, rue Fontenot 92000 NANTERRE
Responsabilité Civile: MMA IARD - 14 boulevard Marie et Alexandre Oyon, 72030 Le Mans.

Empfohlen für Sie

Mit der Familie, zu zweit oder allein..... Finde kluge Ideen, um alle deine Wünsche zu erfüllen.