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Bateau Quiberon
A. Lamoureux

Strände, an denen Hunde erlaubt sind

Wo kann ich mit meinem Hund am Strand spazieren gehen?

In der Bucht von Quiberon gelten für Ihre vierbeinigen Begleiter einige Regeln, um die Qualität der Strände zu erhalten. Hunde dürfen zu bestimmten Zeiten frei laufen, an der Leine geführt werden oder sind manchmal ganz verboten.

Quiberon

Hunde sind das ganze Jahr über an folgenden Hundestränden willkommen: Port Puns und Port Maria im Stadtzentrum, die Buchten zwischen dem Kasino und Beg-er-Vil sowie zwei Strände in Le Conguel. Vom 1. November bis zum 30. März sind alle Strände der Gemeinde für Hunde zugänglich, und vom 30. März bis zum 1. November sind nur die Hundestrände geöffnet; die Strände an der Bucht sind für Hunde verboten. Siehe Strandkarte

Saint-Pierre Quiberon

Das Mitbringen von Hunden an den Stränden ist jedes Jahr vom 15. März bis zum 30. September verboten. Am Strand „Le Lizeau“ sind Hunde jedoch das ganze Jahr über erlaubt.

Saint-Philibert

Vom 1. Oktober bis zum 31. März. Küstenwege: Leinenpflicht.

Bucht von Keryondre: Hunde erlaubt, müssen an der Leine geführt werden. Um den Strand einladend und gesellig zu halten, vergessen Sie bitte nicht, Hundekot aufzuheben und bei sich zu behalten.

Plouharnel

Das ganze Jahr über sind Hunde am Strand von Mané Gwen erlaubt. An den anderen Stränden sind Hunde vom 1. Mai bis zum 15. September verboten.

Erdeven

Vom 30. September bis zum 1. April sind Hunde an allen Stränden erlaubt. Am Strand von Porh Lineneu gibt es einen Hundestrand. Vom 15. März bis einschließlich 15. September sind Hunde vor 10 Uhr und nach 20 Uhr an der Leine erlaubt.

La Trinité-sur-Mer

Hunde sind an den beiden Stränden zwischen Le Poulbert und Kervillen vom 1. April bis zum 30. September erlaubt, jedoch nur vormittags vor 10 Uhr
und nach 19 Uhr am Abend – zu Zeiten, zu denen die Besucherzahlen in der Regel geringer sind. (Gemeindeverordnung 2026-155)

An den übrigen Stränden der Gemeinde gilt während dieser Sommerzeit weiterhin ein Hundeverbot.

Hunde sind an den Stränden der folgenden Gemeinden nicht erlaubt: Carnac, Étel, Locmariaquer.

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